EU-Wettbewerbsrat in Brüssel: Wie das „EU Inc” 28. Unternehmensregime die deutsche Industrie verändern wird
Am Donnerstag, 28. Mai 2026, tagt der EU-Wettbewerbsrat ab 9:30 Uhr im Europa-Gebäude in Brüssel. Im Zentrum der Tagesordnung steht die sogenannte „EU Inc”-Initiative — der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein 28. Unternehmensregime, das einen einheitlichen pan-europäischen Geschäftsträger schaffen soll. Für die deutsche Industrie und insbesondere für den deutschen Mittelstand ist die Initiative zweischneidig: Sie verspricht Skalierung und vereinfachten Marktzugang in 27 Mitgliedsstaaten, birgt aber Risiken für Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmung.
Was das „EU Inc” konkret vorsieht
Das von der Kommission im Februar 2026 vorgeschlagene 28. Unternehmensregime — Arbeitstitel „EU Inc” — schafft eine neue Rechtsform für Unternehmen, die parallel zu den 27 nationalen Gesellschaftsrechten existieren würde. Die Gründung erfolgt vollständig digital über eine zentrale Brüsseler Plattform, die Steuerregeln folgen einem harmonisierten Rahmen, und die Arbeitnehmer- sowie Verbrauchernormen folgen einem „Brüssel-Effekt”-Standard, der die höchsten verbindlichen Schwellenwerte aus EU-Direktiven übernimmt. Die Kommission begründet den Vorschlag damit, dass „der durchschnittliche Skalierungspfad eines europäischen Startups noch immer durch 27 unterschiedliche Gesellschaftsrechte erschwert wird”.
Die deutsche Position
Die Bundesregierung hat sich noch nicht eindeutig zur EU-Inc-Initiative positioniert. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck — dem Vernehmen nach ein vorsichtiger Befürworter — wird die deutsche Delegation am Donnerstag in Brüssel vertreten. Im Bundeskabinett hat sich allerdings eine kritische Linie aus den Reihen der SPD-Bundesminister und der Wirtschaftsverbände formiert. Der Hauptkritikpunkt: Das 28. Regime könnte als Vehikel zum Umgehen der deutschen Mitbestimmungspflichten genutzt werden. Konzerne ab 500 Mitarbeitern haben in Deutschland eine paritätische Aufsichtsratbesetzung — eine Regelung, die unter EU Inc nicht gelten würde.
Die ETUC-Position
Die European Trade Union Confederation (ETUC), die europäische Gewerkschaftsdachorganisation, hat in einer Erklärung am Mittwoch eine Aussetzung der EU-Inc-Verhandlungen gefordert. „Die Schaffung einer parallelen Rechtsform, die als Vehikel zur Umgehung nationaler Arbeitnehmerschutzbestimmungen dient, wäre ein direkter Angriff auf das europäische Sozialmodell”, heißt es in der Erklärung. Die ETUC hat alle nationalen Gewerkschaftsverbände aufgerufen, ihre nationalen Wirtschaftsminister vor der Tagung zu kontaktieren. In Deutschland haben sich DGB, IG Metall, IG BCE und Ver.di in einer gemeinsamen Erklärung der ETUC-Position angeschlossen.
Was Wirtschaftsverbände wollen
Auf der Gegenseite hat der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), gemeinsam mit BusinessEurope und Eurochambres, die schnelle Verabschiedung des EU-Inc-Vorschlags gefordert. BDI-Präsident Siegfried Russwurm betonte am Dienstag in einem Interview mit der FAZ: „Für ein europäisches Startup bedeutet die heutige Rechtszersplitterung bis zu 500.000 Euro zusätzliche Skalierungskosten. EU Inc senkt diese Schwelle auf rund 50.000 Euro. Das ist eine Wettbewerbsfrage erster Ordnung.” Der Verband Familienunternehmer hat sich der Position angeschlossen, aber zugleich für Schutz der bestehenden nationalen Mitbestimmungspflichten geworben.
Der Draghi-Kontext
Das EU-Inc-Projekt ist Teil der breiteren wirtschaftspolitischen Wende der EU im Anschluss an den Draghi-Report von September 2024. Der ehemalige italienische Premier- und EZB-Präsident hatte in dem 400-seitigen Bericht festgestellt, dass „die fragmentierten europäischen Kapital- und Unternehmensmärkte zu den größten Hindernissen für die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas zählen”. Mehrere Draghi-Empfehlungen — Kapitalmarktunion, Vereinfachung des Beihilferahmens, Konsolidierung im Telekom- und Bankensektor — werden parallel zu EU Inc vorangetrieben. Die Bilanz nach 18 Monaten ist gemischt: Vereinfachung läuft, Kapitalmarktunion stockt, Konsolidierung bleibt politisch heikel.
Die deutsche Industrie und der Mittelstand
Für den deutschen Mittelstand — die rund 3,3 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen, die etwa 55% der deutschen Wirtschaftsleistung erbringen — ist EU Inc eine genuin gemischte Initiative. Familienunternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern und ohne Mitbestimmungspflicht würden tendenziell profitieren: Sie könnten ihre Skalierung in andere EU-Märkte erheblich beschleunigen, ohne in jedem Land eine eigene Tochtergesellschaft gründen zu müssen. Mittelständler mit einem Standbein in der Mitbestimmung — typischerweise im verarbeitenden Gewerbe — hätten dagegen Anlass zur Sorge, da ihre nationalen Wettbewerbsbedingungen unter Druck geraten könnten.
Die Verhandlungs-Dynamik
Die EU-Inc-Verhandlungen befinden sich derzeit im sogenannten ersten Trilog-Zyklus zwischen Kommission, Rat und Parlament. Die formelle Verabschiedung wird frühestens im Herbst 2026 erwartet. Der Wettbewerbsrat am Donnerstag dient der Sondierung der Mitgliedstaatenpositionen — keine bindende Entscheidung steht an. Eine Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt das Projekt grundsätzlich; das von Frankreich angeführte „Pariser Lager” pocht jedoch auf strengere Garantien für nationale Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Deutschland muss sich in dieser Konstellation zwischen den BDI-Forderungen und den DGB-Bedenken positionieren.
Was am Donnerstag erwartet wird
Aus Brüsseler Diplomatenkreisen verlautet am Mittwoch Abend, dass die deutsche Delegation am Donnerstag eine „konstruktiv-kritische” Linie verfolgen wird. Habeck wird voraussichtlich grundsätzlich Unterstützung für die EU-Inc-Initiative signalisieren, aber gleichzeitig auf die Notwendigkeit von „Mitbestimmungsschutz-Klauseln” hinweisen. Die spanische und italienische Position ähneln dem deutschen Ansatz; Frankreich, die Niederlande und Skandinavien tendieren zu härteren Positionen. Eine Einigung in erster Lesung im Rat ist für die zweite Hälfte des Jahres 2026 möglich, aber nicht garantiert.
Die parallele Forschungs- und Raumfahrt-Ratstagung
Am Freitag, 29. Mai, folgt unmittelbar der Wettbewerbsrat in der Konstellation Forschung und Raumfahrt. Hauptpunkte: die Halbzeitbewertung von Horizon Europe und die Umsetzung des EU-Weltraumprogramms. Für Deutschland sind beide Themen wichtig: Horizon Europe verteilt rund 95 Milliarden Euro Forschungsmittel zwischen 2021 und 2027, und deutsche Forschungseinrichtungen sind die zweitgrößten Empfänger nach Frankreich. Im Bereich Weltraum profitiert das deutsche Raumfahrtunternehmen OHB und das Start-up Rocket Factory Augsburg von der laufenden Verlagerung der EU-Startkapazitäten weg von Frankreichs Ariane-Monopol.
