EU-Stahlschutzmaßnahmen: 18,3 Mio. t Kontingent und 50 % Zoll ab Juli
Das Europäische Parlament hat seine Position zur lange erwarteten Reform des Stahlschutz-Mechanismus der Europäischen Union finalisiert und ein zollfreies Importkontingent von 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr sowie einen Zollsatz von 50 Prozent auf darüber hinaus eingeführte Mengen festgelegt. Die Verordnung, Gegenstand intensiver Verhandlungen zwischen den Institutionen und Lobbying seitens der Industrie auf beiden Seiten, soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten, am Tag nach Auslaufen der derzeitigen befristeten Schutzmaßnahmen am 30. Juni.
Die Architektur des neuen Regimes
Das Legislativpaket führt drei wesentliche Neuerungen gegenüber dem bisherigen Regime ein. Erstens das zentrale zollfreie Kontingent von 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr, bemessen nach historischen Importvolumina und dem von der Kommission ermittelten Niveau, das erforderlich ist, um offene Marktbedingungen zu bewahren und gleichzeitig europäische Stahlwerke vor Überangebot zu schützen. Zweitens einen einheitlichen Zollsatz von 50 Prozent auf Mengen oberhalb des Kontingents, der das bisherige System differenzierter Sätze für verschiedene Stahlkategorien ersetzt. Drittens eine sogenannte Melt-and-pour-Regel, die die Stahlherkunft danach bestimmt, wo das Metall erstmals geschmolzen und gegossen wird, und nicht, wo es anschließend verarbeitet wird.
Die Melt-and-pour-Regel gehört zu den folgenreichsten technischen Änderungen. Sie soll Schlupflöcher schließen, die mit minimaler Verarbeitung in Drittländern verbunden sind und zuvor ermöglicht hatten, dass Stahl chinesischer, indischer oder türkischer Herkunft nach begrenzten Walz- oder Veredelungsvorgängen mit einer anderen deklarierten Herkunft auf den europäischen Markt gelangte. Die Industrie hat lange argumentiert, dass eine solche Umgehung ein strukturelles Merkmal der Importströme gewesen sei, insbesondere in Zeiten globaler Überkapazitäten.
Karlsbros Mandat und das Trilog-Ergebnis
Chefverhandlerin des Parlaments in der Dossier war die Renew-Abgeordnete Karin Karlsbro aus Schweden, deren Mandat das Engagement für strenge Handelschutzinstrumente mit einer parallelen Betonung der Notwendigkeit verband, Spielraum für die industrielle Dekarbonisierung zu bewahren. Parlament und Rat erzielten am 13. April 2026 im Trilog eine vorläufige Einigung, die am 6. Mai vom Ausschuss für internationalen Handel (INTA) des Parlaments gebilligt wurde. Die Plenumabstimmung diese Woche formalisiert die Position des Parlaments in erster Lesung und ebnet den Weg für die Annahme durch den Rat vor dem Inkrafttreten am 1. Juli.
Globale Überkapazitäten und Dekarbonisierung
Die politische Begründung für das neue Regime beruht auf zwei parallelen Argumenten. Das erste sind die anhaltenden globalen Überkapazitäten in der Stahlproduktion – von der OECD auf über 600 Millionen Tonnen geschätzt –, die auf den Preisen lasten und europäische Stahlwerke aus dem Investitionsspielraum gedrängt haben. Das zweite ist die Verbindung zwischen starkem Handelsschutz und der Fähigkeit der europäischen Industrie, die erheblichen Kapitalaufwendungen zu finanzieren, die für den Übergang zu kohlenstoffarmen Produktionsverfahren erforderlich sind, einschließlich der Direktreduktion von Eisen mittels grünem Wasserstoff und Elektrolichtbogenofen-Technologien.
Europäische Hersteller, darunter ArcelorMittal, Tata Steel Europe, Salzgitter und ThyssenKrupp, haben die neue Architektur als unerlässlich für die Aufrechterhaltung lebensfähiger Werke auf europäischem Boden begrüßt. Stahlverbrauchende Sektoren – allen voran Automobil- und Bauindustrie – haben Bedenken geäußert, dass die neuen Zollsätze die Inputkosten in einem Umfeld in die Höhe treiben werden, das bereits durch erhöhte Energiepreise infolge des Iran-Kriegs belastet ist.
Eine sechsmonatige Überprüfung des Geltungsbereichs
Die Verordnung enthält eine eingebaute Überprüfungsklausel, die die Europäische Kommission verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten zu prüfen, ob zusätzliche Stahlerzeugnisse in den Geltungsbereich der Verordnung aufgenommen werden sollten. Industriequellen erwarten, dass Edelstähle, bestimmte rostfreie Kategorien und spezifische nachgelagerte Produkte wie Walzdraht Kandidaten für die Aufnahme in eine spätere Überarbeitung sein könnten.
Quellen: Renew Europe Plenary Priorities 18-21 May 2026; INTA Committee report 6 May 2026; trilogue agreement 13 April 2026; European Commission steel safeguard regulation proposal.
