EU-Stahlabstimmung: 50%-Zoll und 47%-Quotenkürzung gehen ins Plenum

Das Europäische Parlament geht mit einer der folgenschwersten Handelsentscheidungen der Legislaturperiode in die Plenarsitzung vom 18. bis 21. Mai: die formelle Billigung einer neuen Stahlschutzregelung, die die am 30. Juni 2026 auslaufenden Maßnahmen von 2018 ersetzen wird. Das am 14. April im Trilog zwischen Rat, Parlament und Kommission vereinbarte Paket setzt den Außerkontingent-Zoll auf 50% fest – doppelt so hoch wie die aktuellen 25% – und senkt die zollfreien Einfuhren auf 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr, eine Kürzung um 47% gegenüber den Quoten von 2024.

Die strategische Begründung

Für Brüssel ist die neue Regelung sowohl eine defensive als auch eine strategische Maßnahme. Die Europäische Kommission schätzt, dass die globalen Stahlüberkapazitäten von derzeit 602 Millionen Tonnen – fünfmal so viel wie die jährliche europäische Nachfrage – bis 2027 auf 721 Millionen Tonnen anwachsen werden. Da Drittländer von den Vereinigten Staaten bis zur Türkei protektionistische Maßnahmen einführen oder aufrechterhalten, hat sich die EU zum bevorzugten Ziel für umgeleitete Produktionsmengen entwickelt.

Melt-and-Pour-Anforderung

Das innovativste Element des neuen Rahmens ist die „Melt and Pour“-Rückverfolgbarkeitspflicht. Importeure müssen das Land angeben, in dem der Stahl ursprünglich in flüssiger Form in einem Stahlschmelzofen produziert wurde, unabhängig von nachfolgenden Verarbeitungsschritten. Der Mechanismus ist ausdrücklich darauf ausgelegt, die Umgehung der neuen Zölle durch Verarbeitung in Drittländern zu verhindern – ein Muster, das sich seit 2018 beschleunigt hat.

„Ausstieg aus russischem Stahl“

Die federführende Verhandlungsführerin Karin Karlsbro (Renew, Schweden) fasste nach dem Trilog die politischen Implikationen zusammen: „Die Bekämpfung der negativen Handelseffekte durch globale Überkapazitäten auf dem EU-Stahlmarkt ist von wesentlicher Bedeutung. Mit der Vereinbarung konnten das Parlament, der Rat und die Kommission gemeinsam die Bedeutung eines zügigen Ausstiegs aus allen Einfuhren russischer Stahlprodukte erklären.“ Die der Verordnung beigefügte gemeinsame Erklärung verpflichtet die Institutionen zu einem schrittweisen Ausstieg aus russischen Stahlimporten sowie zur Diversifizierung der Versorgung.

Unterstützung der Industrie, Bedenken nachgelagerter Branchen

Die Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) und die italienischen Branchenverbände haben die Vereinbarung begrüßt. Die neue Struktur stelle laut Industriekreisen die Grundlage für Investitionen in die Dekarbonisierung wieder her – insbesondere in wasserstoffbasierte Direktreduktionsverfahren –, die durch den Importdruck ins Stocken geraten waren. Nachgelagerte Abnehmer warnen hingegen vor höheren Inputkosten für Branchen von der Automobilindustrie bis zu Haushaltsgeräten.

WTO-Konformität

Die Rechtsgrundlage wirft nicht-triviale Fragen auf. Die Kommission hat sich zur Rechtfertigung der höheren Zölle auf Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) berufen, der Anpassungen erlaubt, sofern das Gleichgewicht gegenseitig vorteilhafter Zugeständnisse gewahrt bleibt. Kompensationsforderungen wichtiger Exporteure – Türkei, Südkorea, Indien – werden weithin erwartet, und Handelsrechtler rechnen mit langwierigen WTO-Verhandlungen in den Jahren 2026 und 2027. Die Kommission wird zwei gezielte Überprüfungen 6 und 12 Monate nach Inkrafttreten durchführen, um zu bewerten, ob zusätzliche Produktkategorien – darunter Rohre, Leitungen und bestimmte Drähte – in den Anwendungsbereich aufgenommen werden sollten.

Für die europäische Wirtschaft

Der Gesamteffekt auf europäische Stahlverbraucher ist erheblich. Eine Verdopplung des Außerkontingent-Zolls erhöht die effektiven Kosten marginaler Importe signifikant. Da der Iran-Krieg die Energiepreise hoch hält und die EZB mögliche Zinserhöhungen im Juni und September anstrebt, sehen sich europäische Hersteller in einem 2026er-Umfeld konfrontiert, in dem sowohl Energie als auch wichtige Vorleistungen teurer werden. Das geplante Inkrafttreten am 1. Juli gibt der Industrie sechs Wochen Zeit, Verträge und Lagerbestände entsprechend anzupassen.

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