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EU und Island schließen Abkommen über Fluggastdatensätze zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität

Der Rat der Europäischen Union hat einen Beschluss zum Abschluss eines Abkommens mit Island über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen angenommen und markiert damit einen Schritt in den Bemühungen der Union, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismusprävention über ihre Grenzen hinaus auszuweiten.

Das Anfang Mai förmlich angenommene Abkommen schafft die Rechtsgrundlage für die systematische Übermittlung von Fluggastdatensätzen, gemeinhin als PNR bezeichnet, zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den isländischen Behörden. PNR-Daten, die von Fluggesellschaften bei der Ticketbuchung von Passagieren erhoben werden, umfassen Informationen wie Reiserouten, Kontaktdaten und Zahlungsmethoden und werden seit fast zwei Jahrzehnten von Strafverfolgungsbehörden genutzt, um verdächtige Reisemuster zu identifizieren.

Die Verhandlungen mit Island laufen seit September 2023, als die Kommission dem Rat erstmals ihre Empfehlung zur Aufnahme von Gesprächen vorlegte. Der daraus resultierende Rahmen orientiert sich eng an der bestehenden PNR-Richtlinie der Union, die seit 2016 intern angewendet wird und die mehrere rechtliche Anfechtungen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union bezüglich der Gewährleistung von Grundrechten überstanden hat.

Im Rahmen des Abkommens soll der Datenaustausch die Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung terroristischer Straftaten und anderer Formen schwerer transnationaler Kriminalität unterstützen. Strenge Zweckbindung, Vorschriften für Aufbewahrungsfristen und Verhältnismäßigkeitsgarantien sind im Abkommen verankert und spiegeln die Rechtsprechung wider, wonach Datenerhebungsprogramme auf das strikt Notwendige zur Erreichung ihrer Ziele beschränkt sein müssen.

Island ist kein Mitgliedstaat der Europäischen Union, nimmt jedoch am Schengen-Raum teil und arbeitet eng mit EU-Agenturen in Justiz- und Innenpolitikfragen zusammen. Das PNR-Abkommen ergänzt ein bestehendes dichtes Netzwerk von Vereinbarungen über polizeiliche Zusammenarbeit, Rechtshilfe und Informationsaustausch und verstärkt den Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung für die Sicherheit des erweiterten europäischen Raums.

Bürgerrechtsorganisationen haben historisch Bedenken über die Ausbreitung von Massendatenerhebungsprogrammen geäußert. Sie argumentieren, dass selbst bei vorhandenen Schutzmaßnahmen die routinemäßige Speicherung von Reisedaten ganzer Bevölkerungen die Gefahr birgt, Massenüberwachung zu normalisieren. Befürworter des Systems entgegnen, dass die Alternative nachrichtendienstliche Lücken seien, die wiederholt nach terroristischen Vorfällen aufgedeckt worden sind.

Mit Blick nach vorn prüft die EU Berichten zufolge die Möglichkeit ähnlicher Abkommen mit weiteren Drittstaaten. Ein separater Vorschlag über die Kriterien und das Verfahren zur Festlegung der Position der Union innerhalb des Europarats bezüglich des Beitritts zur Budapester Konvention über Computerkriminalität deutet auf parallele Bemühungen zur Stärkung der internationalen Rechtsarchitektur für die Zusammenarbeit bei Cyberkriminalität, digitalen Beweismitteln und grenzüberschreitenden Ermittlungen hin.

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