Europäische Kommission verschärft Sanktionen gegen Arbeitgeber von Personen ohne Papiere in den Mitgliedstaaten

Die Europäische Kommission hat einen Bericht veröffentlicht, der bewertet, wie die Mitgliedstaaten die Arbeitgebersanktionsrichtlinie von 2009 umgesetzt haben. Dabei wurden erhebliche Unterschiede bei der Durchsetzung festgestellt, was auf den Bedarf weiterer Reformen hinweist, um einen einheitlichen Schutz der Arbeitsstandards in der gesamten Union zu gewährleisten.

Die Arbeitgebersanktionsrichtlinie, förmlich Richtlinie 2009/52/EG, legte Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber fest, die illegal aufhältige Drittstaatsangehörige beschäftigen. Ziel war es, irreguläre Beschäftigung zu verhindern, schutzbedürftige Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb des Binnenmarktes zu schaffen.

Die Überprüfung der Kommission umfasst zwischen 2021 und 2024 durchgeführte Inspektionen und untersucht sowohl den Anteil der insgesamt kontrollierten Arbeitgeber in jedem Mitgliedstaat als auch die Ergebnisse dieser Inspektionen. Die Aufdeckungsraten von Personen ohne Papiere variieren erheblich: Während einige Länder berichten, dass ein beträchtlicher Anteil der kontrollierten Arbeitsplätze irreguläre Beschäftigung aufwies, meldeten andere vernachlässigbare Aufdeckungen, was Experten eher auf unterfinanzierte Arbeitsinspektorate als auf regelkonforme Arbeitsmärkte zurückführen.

Die Inspektionsabdeckung selbst unterscheidet sich deutlich. Eine Handvoll Mitgliedstaaten kontrolliert jährlich mehr als fünf Prozent der registrierten Arbeitgeber, während andere deutlich unter einem Prozent liegen. Die Kommission stellte fest, dass sich Inspektionen oft auf Hochrisikosektoren wie Baugewerbe, Landwirtschaft, Gastgewerbe und Hausarbeit konzentrieren, in denen irreguläre Beschäftigung historisch häufiger vorkam.

Zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften haben die Erkenntnisse des Berichts begrüßt, fordern aber eine stärkere Nachverfolgung. Mehrere haben argumentiert, dass Sanktionen allein nicht ausreichen und mit sicheren Meldemechanismen für Opfer, Trennwänden zwischen Arbeitsaufsichtsbehörden und Einwanderungsvollzug sowie effektivem Zugang zu ausstehenden Löhnen und Rechtsmitteln gekoppelt werden müssen. Die derzeitige Richtlinie enthält Bestimmungen zum Opferschutz, aber die Umsetzung war lückenhaft.

Arbeitgeberverbände haben das Prinzip einer robusten Durchsetzung grundsätzlich akzeptiert, haben die Kommission jedoch aufgefordert sicherzustellen, dass etwaige Reformen die Rechtssicherheit wahren und unverhältnismäßige Belastungen für kleinere Unternehmen vermeiden. Sie verweisen auf die Rolle von Subunternehmerketten bei der Verschleierung von Verantwortung und haben Offenheit für klarere Regeln zur Gesamtschuldnerschaft signalisiert, wenn keine gebührende Sorgfalt ausgeübt wurde.

Der Bericht wird voraussichtlich in eine umfassendere Reflexion der Kommission über die Zukunft des europäischen Migrationsrahmens und die Architektur der Arbeitsstandards der Union einfließen. Mit dem Inkrafttreten des Migrations- und Asylpakts ist die kohärente Durchsetzung von Beschäftigungsvorschriften zu einem politisch bedeutsameren Bestandteil der breiteren migrationspolitischen Debatte geworden.

Ähnliche Beiträge